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Wichtige Informationen zur rechtlichen Situation des E-Mail-Versandes:

Die Nutzung des E-Mail-Versands als günstiges und topaktuelles Medium zur Werbung hat in Deutschland eine Grundvoraussetzung: Das Einholen von Einverständnissen der Empfänger (s. § 7 UWG). Der Empfänger muß stets die Möglichkeit haben, sich ohne besonderen Kostenaufwand gegen den Empfang einer solchen E-Mail auszusprechen (bspw. durch Antwort auf die E-Mail).

Vor dem ersten Versand ist somit folgendes zu prüfen:

- Handelt es sich bei dem Versand um E-Mail-Werbung?
- Wenn ja: Liegt das Einverständnis des Empfängers vor?

Einzige Ausnahme sind bestehende Geschäftsbeziehungen. Die E-Mail-Adressen sollten Sie dabei vom Kunden selbst erhalten haben. Aber auch Ihren Kunden sollten Sie nur E-Mail-Werbung senden, wenn diese erwünscht ist.

Weitere Kriterien für Ihre E-Mail-Adressen:

Beim E-Mail-Versand z.B. nach Österreich ist das Einholen von Einverständnissen Pflicht. Zusätzlich ist der Abgleich mit der österreichischen E-Mail-Robinsonliste (RTR-Liste) erforderlich. Die Liste enthält E-Mail-Adressen von Verbrauchern, die keine E-Mailings erhalten möchten. Eine entsprechende Liste existiert in Deutschland unter dem Namen „Deutsche eMail-Robinsonliste“ – bislang noch ohne gesetzlich verpflichtenden Charakter. Sofern Sie E-Mailadressen kaufen, ist darauf zu achten, dass Sie den Nachweis über den Abgleich mit diesen Listen mit erhalten.

Rechtskonforme Gestaltung:

So sollte Ihr Mailing aussehen:
Der Absender des E-Mailings ist stets erkennbar. Aus der Betreffzeile geht hervor, dass es sich um eine Werbe-Mail handelt. Jede E-Mail erwähnt explizit, dass das Mailing nur an Empfänger mit E-Mail-Erlaubnis geht. Der Versender ermöglicht zudem in jeder E-Mail ein einfaches und effizientes Streichen aus dem Verteiler. Gängig ist hierbei ein integrierter Abmeldelink bzw. das Austragen aus dem Verteiler per Rück-Mail. Das Impressum darf natürlich auch nicht fehlen. Den Gesetzestext finden Sie hier: Telemediengesetz

Pflichtangaben für jede geschäftsrelevante externe E-Mail:

Firmenname mit Rechtsform, Geschäftssitz, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer. Bei einer GmbH außerdem alle Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen und falls vorhanden den Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei AGs ebenso alle Vorstände mit Vor- und Nachnamen. Den Gesetzestext finden Sie hier: EHUG

Alle Angaben ohne Gewähr



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